• Unser Verein setzt sich für die Gesundheit aller Mitglieder ein und möchte gleichzeitig einen verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis fördern. Besonders wichtig ist uns der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Risiken des Cannabiskonsums.

  • Unser Konzept orientiert sich an den Regelungen des KCanG (§ 18, 21, 23) zur Qualitätssicherung, zum Gesundheits- und Jugendschutz sowie zur Suchtprävention. Zudem haben wir den Leitfaden der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) als Grundlage genutzt.

 Jugend- und Gesundheitsschutzkonzept

  • Das Mindestalter für eine Mitgliedschaft beträgt 21 Jahre – wir haben uns bewusst für eine höhere Altersgrenze entschieden, da die Gehirnentwicklung mit 18 Jahren oft noch nicht abgeschlossen ist.

  • Der Zutritt zu unseren Räumlichkeiten ist nur für Mitglieder gestattet.
    • Beim Eintritt müssen ein Mitgliedsausweis und ein gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) vorgezeigt werden.
    • Ohne diese Dokumente wird der Zutritt verweigert.

  • • Wir stellen Informationsmaterial örtlicher Beratungsstellen zur Verfügung.
    • Eltern und Angehörige können sich über den Umgang mit Cannabiskonsum informieren.
    • Unser Präventionsbeauftragter steht für Beratungsgespräche zur Verfügung – auch anonym per Telefon oder E-Mail.

  • • Der Vorstand wird geeignete Maßnahmen ergreifen, um zukünftige Verstöße zu verhindern.
    • In schweren Fällen kann das Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden.
    • Falls Kinder oder Jugendliche gefährdet werden, informieren wir die zuständigen Behörden.

  • • Mitglieder können sich bei Verdachtsfällen an den Präventionsbeauftragten wenden.
    • Dieser dokumentiert den Fall und informiert den Vorstand.
    • Falls erforderlich, wird das Jugendamt eingeschaltet.

  • Unsere befriedeten Besitztümer halten den gesetzlich vorgeschriebenen Abstand von mindestens 200 Metern zu Schulen, Kindergärten und Jugendeinrichtungen ein.

Jugendschutz

  • Durch Aufklärung und Beratung beim Präventionsbeauftragten.
    • Bereitstellung von Informationsmaterial und Broschüren.
    • Anonyme Beratungsangebote für Mitglieder mit problematischen Konsummustern.

  • • Unser Präventionsbeauftragter bietet eine Intervention an und informiert über Hilfsangebote.
    • Das Mitglied wird zu Konsumpausen ermutigt und an Beratungsstellen vermittelt.
    • Da alle Mitglieder volljährig sind, setzen wir auf freiwillige Einsicht statt auf Zwang.

  • Bei jeder Cannabisabgabe erhält das Mitglied einen Informationszettel mit:
    • Angaben zu THC- und CBD-Gehalt
    • Dosierungsempfehlungen
    • Risiken des Konsums
    • QR-Code zum digitalen Jugend- und Gesundheitsschutzkonzept

  • Nein, der Konsum von Cannabis ist innerhalb und in Sichtweite der Vereinsräume verboten. Deutliche Schilder weisen auf dieses Verbot hin.

  • Nein, unser Verein gibt keine anderen Rauschmittel wie Alkohol oder Tabak aus. Eine Vermischung von Cannabis mit anderen Substanzen ist ebenfalls nicht gestattet.

Gesundheitsschutz

  • • Persönlich in der Ausgabestelle des Vereins
    • Telefonisch oder per E-Mail (auch anonym)
    • Über einen anonymen Briefkasten im Eingangsbereich der Abgabestelle

    Kontakt:  

    hilfe@gebrueder.farm

Präventionsbeauftragter